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Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS)

Ziel des Förderprogramms

Für die Nachqualifizierung beschäftigter oder arbeitsloser An- und Ungelernter können Fördergelder aus der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (Iflas) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Ziel ist es diese Beschäftigtengruppe fit für den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu machen und gleichzeitig bestehende Fachkräftebedarfe zu decken.

Wer wird gefördert

Gefördert werden Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit Berufsabschluss und mindestens vierjähriger ausbildungsfremder Tätigkeit als An- oder Ungelernter.

Was wird gefördert

Betriebliche Umschulungen in allen anerkannten Ausbildungsberufen und
Weiterbildungen in Bedarfsberufen, die zu einer anerkannten (Teil-)Qualifikation führen, sowie Externenprüfungen.

Wichtige Förderbedingungen

Die Agentur für Arbeit kann folgende Kosten übernehmen:
- die Lehrgangskosten und
- einen Zuschuss zu den Fahrkosten
- ggf. auch Leistungen zum Lebensunterhalt

Außerdem kann der Betrieb bei Einstellung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.
Link zur Website

Kontakt

Die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Hinweis