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Betriebliche Qualifizierung

Ziel des Förderprogramms

Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen von Unternehmen in Umstrukturierungsphasen (z.B. bei der Entwicklung neuer Produkte).

Wer wird gefördert

Betriebliche Qualifizierung (Anpassungsqualifizierung) Beschäftigte in Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produkts, einer neuen veränderten Dienstleistung, eines neuen oder veränderten Produktionsverfahrens oder einer Verfahrensinnovation.

Was wird gefördert

Qualifizierungen in technischen, naturwissenschaftlichen und IT-gestützten Verfahren in den betrieblichen Funktionsbereichen Produktion, Beschaffung, Rechnungs- und Personalwesen, Forschung und Entwicklung (FuE) sowie im Querschnittsbereich Ressourcenschonung und Energieeffizienz.

Für Fach- und Führungskräfte werden darüber hinaus Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse im Projekt- und Innovationsmanagement gefördert.

Nicht gefördert werden Computergrundkurse (Betriebssystem, Word, Excel, Access…) sowie Sprachkurse. Klassische Produktschulungen, Maßnahmen für ausfuhrbezogene Tätigkeiten sowie reine Beratungsmaßnahmen sind ebenfalls nicht förderfähig.

Wichtige Förderbedingungen


  • Die Förderung beträgt bis zu 80% in Fällen allgemeiner Weiterbildungsmaßnahmen und bis zu 45% in Fällen
    spezifischer Weiterbildungsmaßnahmen.

  • Gefördert werden Kosten eines externen Schulungsanbieters, der über eine Zertifizierung gemäß AZWV oder ein gleichwertiges zertifiziertes QM-System verfügen muss.

  • Die Dauer der Qualifizierung beträgt maximal zehn Tage und täglich bis zu sechs Zeitstunden.

  • Es werden höchstens zwei Weiterbildungen je Unternehmen in zwölf Monaten gefördert.

  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach eingereichtem und geprüftem Endverwendungsnachweis.
Link zur Website

Kontakt

zukunft im zentrum GmbH Christian Rehse Tel.: +49 30 27 87 33-65 Thomas Neumann Tel.: +49 30 27 87 33-88 E-Mail: bq@ziz-berlin.de

Hinweis

Vor Beginn der Maßnahme findet immer ein Beratungsgespräch mit einem/einer Mitarbeiter/in der zukunft im zentrum GmbH statt.

- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.

- Die Qualifizierung darf erst nach Erlass des Fördermittelbescheids beginnen.