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ESF BA-Programm

Ziel des Förderprogramms

Beziehern von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen, können notwendige Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fahrkostenpauschale gewährt werden.

Wer wird gefördert

Das Angebot richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und bei denen durch Maßnahmen zur Feststellung der Eingliederungsaussichten Qualifizierungsdefizite festgestellt worden sind.

Was wird gefördert

Die Bundesagentur für Arbeit fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Teilnahme von Transferkurzarbeitergeldbeziehern an Qualifizierungsmaßnahmen. Hierfür werden von der Europäischen Union (EU) Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt.

Wichtige Förderbedingungen

Bei der Beantragung durch den Arbeitgeber muss das geplante Qualifizierungskonzept durch die Darstellung des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs der vorgesehenen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begründet werden.
Link zur Website

Kontakt

Die jeweiligen Agenturen für Arbeit vor Ort. http://www.arbeitsagentur.de/nn_218/Navigation/Dienststellen/RD-BB/Berlin-Nav.html

Hinweis