[ Anmelden ]

Besucher online: 1

Bildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

Doch in vielen Fällen scheitert der erste Schritt zur beruflichen Weiterbildung an der notwendigen finanziellen Unterstützung. Für diese Fälle möchten wir mit dem Bildungsscheck Abhilfe schaffen und stellen dafür Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zu Ihrer persönlichen Berufs- und Lebensplanung.

Wer wird gefördert

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg können den Bildungsscheck beantragen

Was wird gefördert

Eine berufliche Weiterbildung finanziell gefördert. So kann jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg bis zu zweimal im Jahr einen Zuschuss von maximal 500 Euro, einen sogenannten «Bildungsscheck», zu den Kursgebühren beantragen. Die Weiterbildung ist unabhängig vom Arbeitsplatz und soll vor allem die Karriere fördern.

Wichtige Förderbedingungen

Für die Beschäftigten bleibt eine Selbstbeteiligung von mindestens 30 Prozent. Beschäftigte in Elternzeit und des Bundesprogramms «Kommunalkombi» sowie Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, müssen sich nur mit zehn Prozent beteiligen. In diesen Fällen übernimmt das Land die restliche Kofinanzierung
Link zur Website

Kontakt

bildungsscheck@lasa-brandenburg.de 0331 6002-333 LASA Brandenburg GmbH Team Bildungsscheck Wetzlarer Straße 54 14482 Potsdam Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr Dienstag von 8:00 - 18:00 Uhr Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.

Hinweis

Derzeit nur für das Land Brandenburg abrufbar. Ausgeschlossen von der Förderung sind:
-Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi)
-Auszubildende und Studierende
-Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. "Aufstocker")