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Weiterbildung Ungelernter

Ziel des Förderprogramms

Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von ungelernten Arbeitnehmern durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Wer wird gefördert

Weiterbildung Ungelernter Teilnahme von ungelernten Arbeitskräften an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss oder einer anrechenenbaren Teilqualifikation führen.

Was wird gefördert

Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich eines darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet.

Wichtige Förderbedingungen

Zuschuss zum Arbeitsentgeld einschließlich einer Pauschale bezogen auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für während der Qualifizierung nicht erbrachte Arbeitsleistung.

Die Zuschüsse werden gewährt bei Arbeitsausfall durch Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung.
Link zur Website

Kontakt

Die örtliche Arbeitsagentur für das Unternehmen.

Hinweis

Der Antrag muss durch das Unternehmen rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme gestellt werden.