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Güterkraftverkehrsgewerbe

Ziel des Förderprogramms

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Wer wird gefördert

Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Was wird gefördert


  1. Betriebliche Ausbildungsverhältnisse

  2. Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Wichtige Förderbedingungen

Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsver-hältnis gefördert werden.

Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt:
- Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen,
- Seminargebühren externer Anbieter und
- zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungs-ag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.

Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
Link zur Website

Kontakt

Bundesamt für Güterverkehr Postfach 19 03 11 50500 Köln Service-Nummer: 0221 5776-2699 (Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr)

Hinweis

Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen nicht vor dem 1. Januar 2012 und nicht vor Eingang des Antrags beim Bundesamt begonnen wurde.